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16. April 2020

Aktuelle Coronaschutzverordnung vom 16. April 2020

§ 5 Handel

(1) Zulässig bleiben der Betrieb von 1. Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten, 2. Apotheken, Sanitätshäusern und Drogerien, 3. Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen, 4. Reinigungen und Waschsalons, 5. Kiosken und Zeitungsverkaufsstellen, 6. Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkten, Bau- und Gartenbaumärkten einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäften) sowie Einrichtungshäusern, Babyfachmärkten, Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels, 7. Wochenmärkten, 8. Einrichtungen des Großhandels. Satz 1 gilt auch für Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment, deren Schwerpunkt Waren bilden, die dem regelmäßigen Sortiment einer der in Satz 1 genannten Verkaufsstellen entsprechen.
(2) Nicht in Absatz 1 genannte Handelseinrichtungen dürfen betrieben werden, wenn die reguläre Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW 800 qm nicht übersteigt. Abweichend davon dürfen Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment eine größere Verkaufsfläche öffnen, wenn auf der gesamten geöffneten Verkaufsfläche nur Waren angeboten werden, die dem regelmäßigen Sortiment einer der in Absatz 1 Satz 1 genannten Verkaufsstellen entsprechen.
(3) Der Betrieb von nicht in den Absätzen 1 oder 2 genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels ist untersagt. Zulässig sind insoweit lediglich der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren; die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist nur zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
(4) Alle Einrichtungen haben geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen. Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen.
(5) Untersagt ist der Verzehr von Lebensmitteln in der Verkaufsstelle und in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle (Lebensmittelgeschäft, Kiosk usw.), in der die Lebensmittel erworben wurden.

Die komplette Coronaschutzverordnung vom 16-04-2020 [PDF]

 

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Termine

16
April
2026
Mitgliederversammlung
Ort

Restaurant Graf Belderbusch, Schlossallee 17, 53913 Swisttal

Zeit 19:00 Uhr
Info

Liebe Mitglieder,

Wir laden Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung ein.

In diesem Jahr findet die Versammlung wieder im Frühjahr statt. Wir möchten damit wieder zu unserem ursprünglichen Turnus zurückkehren und die Mitgliederversammlung künftig im ersten Jahresdrittel durchführen.

Die Tagesordnung finden Sie in Ihrer persönlichen Einladungsmail – ebenso wie weitere inhaltliche Details.

Der offizielle Teil der Mitgliederversammlung wird voraussichtlich bis etwa 20:00 Uhr dauern.

Im Anschluss daran beginnt ab 20:00 Uhr ein öffentlicher Teil, zu dem auch interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer eingeladen sind, die noch kein Mitglied unseres Vereins sind. Sprechen Sie also gerne auch in Ihrem geschäftlichen Umfeld über diesen Abend und laden Sie Interessierte ein hinzuzustoßen!

In diesem Rahmen möchten wir unsere geplanten zukünftigen Unternehmertreffen vorstellen, die mehrfach im Jahr stattfinden sollen. Diese Treffen werden jeweils ein spannendes Thema behandeln und gleichzeitig den Fokus auf Austausch, Vernetzung und persönliche Kontakte legen. Gerne präsentieren wir Ihnen unsere ersten Themenideen und freuen uns ebenso über Ihre Anregungen und Vorschläge.

Darüber hinaus wird am 16.04. auch Herr Rohloff anwesend sein, den einige von Ihnen vielleicht bereits aus den sozialen Medien kennen. Er wird die neue Plattform „dein-swisttal.de“ vorstellen – eine Website für Informationen rund um Swisttal. Zudem geben wir einen kurzen Ausblick auf eine geplante zukünftige Zusammenarbeit.

Im Anschluss lassen wir den Abend in gemütlicher Atmosphäre ausklingen, bei der der persönliche Austausch im Vordergrund steht.
Wir würden uns sehr freuen, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen.

Bitte geben Sie uns nach Möglichkeit bis zum 10. April eine kurze Rückmeldung, ob Sie teilnehmen werden, damit wir besser planen können. Kurzentschlossene sind selbstverständlich ebenfalls herzlich willkommen.

Herzliche Grüße


Nadine Maillefer
Geschäftsführerin
Gewerbeverein Swisttal

Mail geschaeftsfuehrung@gewerbeverein-swisttal.de
Weitere Termine
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